Gemäß aktueller Informationen gibt es weitere Lockerungen für den Sport
Mögliche Sportstättenöffnung zum 08.06.2020
Die Bayerische Staatskanzlei hat in einer Mitteilung vom 26.05.2020 bekannt gegeben,dass weitere Lockerungen im Bereich des Sports erfolgen, soweit erforderliche Abstandsreglungen und Schutz- sowie Hygienekonzepte vorliegen und eingehalten werden. Darin heißt es, dass Indoorsportstätten den Betrieb ab dem 8. Juni 2020 wieder aufnehmen können. Der Trainingsbetrieb ist ab diesem Datum wieder möglich.
Ein entsprechendes Handlungs- und Hygienekonzept wird vom BKSV in den nächsten Tagen veröffentlicht.
Bitte habt noch etwas Geduld bis dieses Konzept vom BSKV veröffentlicht ist und bitte achtet darauf, dass dieses dann auch eingehalten wird.
GUT HOLZ
Oliver Durin
Bezirkssportwart MFR