Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Kegelsport - Hygienekonzepte

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

da es einige Klubs in unserem Bezirk gibt, die vielleicht Schwierigkeiten mit der Erstellung und der Umsetzung eines Hygienekonzepts in Bezug auf ihre Sportstätte haben, hier ein ausführliches Muster, welches mir vom TSV Ochenbruck zur Weitergabe zur Verfügung gestellt wurde. Dieses könnt ihr entsprechend eurer Gegebenheiten abändern und/oder ergänzen.
Vielen herzlichen Dank an die Verantwortlichen des TSV Ochenbruck.


Da in den vergangenen Wochen etliche Informationen zum Thema "Kegeln in Zeiten von Corona" auf uns alle niedergegangen sind, welche natürlich verschiedentlich interpretiert wurden und dadurch auch zu Verunsicherungen geführt haben, möchte ich nach einigen Erkundigungen meinerseits und Meinungen von anderen Funktionären nochmal das Thema aufgreifen, um euch hier die wichtigsten Informationen und Erklärungen zum Thema nahe zu bringen.

Erst einmal eine sicherlich aufklärende Zusammenfassung der vielen Informationen (in Anlehnung an die Ausführungen vom Bezirksvorsitzenden Roland Watzer):

1.) In Bayern sind das Gesundheits- und das Innenministerium für den Sport zuständig

2.) Betreiber von Sportanlagen müssen ein standort- und sportartspezifisches Schutz- und Hygienekonzept erstellen unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der allgemeinen Schutz- und Hygieneauflagen. Die Betreiber kontrollieren die Einhaltung und schulen und informieren Personal und Sporttreibende.

3.) Auf Verlangen der Kreisverwaltungsbehörde ist dies vorzulegen. Es muss nicht vorab genehmigt werden ! ! !

4.) Die zwingende Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebotes wird in diesem Rahmen seit dem Inkrafttreten der 6. BayIfSMV am 22.06.2020 nicht mehr vorgegeben. Gegen die Unterschreitung des Mindestabstandes bestehen deshalb grundsätzlich keine Einwände. Dessen ungeachtet sollte weiterhin versucht werden, wo immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

5.) Für „Indoor“-Sportanlagen hat das Schutz- und Hygienekonzept zwingend auch ein Lüftungskonzept zu enthalten. Zur Gewährleistung eines regelmäßigen Luftaustausches ist die Lüftungsfrequenz abhängig von der Raum-/Hallengröße und Nutzung zu berücksichtigen. Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung aller Räumlichkeiten, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sind zu nutzen. Bei eventuell vorhandenen Lüftungsanlagen ist darauf zu achten, dass es zu keiner Erregerübertragung kommt, z. B. durch Reduzierung des Umluftanteils, Einbau bzw. häufigen Wechsel von Filtern. Sind Lüftungsanlagen vorhanden, so sind diese mit möglichst großem Außenluftanteil zu betreiben. Auf einen ausreichenden Luftwechsel ist zu achten.

Vom BSKV festgelegte Bestimmungen und empfohlene Verhaltensweisen:

  • Mannschaften, die wegen Corona nicht an der Saison 2020/21 teilnehmen, behalten fürs nächste Sportjahr ihre Spielklasse
  • Keine Mannschaft muss in der Saison 2020/2021 absteigen
  • Aufstiege werden vollzogen, hierzu werden in der nächsten Saison wenn nötig die Klassenstärken erhöht
  • Nur die Bayernligen werden versucht im Takt der Bundesligen zu halten (wegen evtl. Aufstiegsspiele)
  • Zuschauer (auch Kinder zählen als Zuschauer) sind ab dem 19.09.2020 wieder zugelassen
  • Zulässig sind Spielern, Ersatzspieler, Trainer, Betreuer (hierzu zählen auch Fahrer) und Funktionspersonal (Kegelbahn: Automaten, Computer)
  • Kein Anfeuern (wegen Aerosolen nicht erwünscht) > Klatschen erlaubt!
  • Begrüßung und Verabschiedung auf Distanz (ohne Kontakt)
  • Maskenpflicht bei Verlassen der Bahnanlage (WC, Umkleide, Dusche, Gebäude)
  • Abstand halten, soweit es möglich ist
  • Hygiene- / Lüftungskonzept erforderlich für Kegelbahnanlage / Umkleiden / Duschen
  • Nach 120 Wurf Stoßbelüftung der kompletten Anlage
  • Anwesenheitsliste ist zu erstellen und max. 4 Wochen aufzuheben
  • Desinfektionsmittel im Eingangsbereich aufstellen
  • Spielmaterial: eigene Kugeln (Spieler eigenverantwortlich für Desinfektion), aufgelegte Kugeln (Betreiber sorgt für Desinfektion vor und nach Benutzung); Kugeln werden von Bahn zu Bahn mitgenommen. Bei gemeinsam genutzten Kugelrückläufen evtl. anders farbige oder markierte Kugeln verwenden

Ein großes Problem ist natürlich, dass die Betreiber von Bahnanlagen sehr variieren. Von Privat (Gaststätten), Vereinen oder Kommunen haben wir natürlich auch sehr unterschiedliche Anforderungen, wobei bei Kommunen mehr auf Konzepte Wert gelegt, geprüft und genehmigt wird. Andere Behörden wie Sport-, Ordnungs- oder Gesundheitsämter lehnen häufig oder generell Prüfungen und Genehmigungen von Hygienekonzepten ab, da sie hierzu meist nicht in der Lage sind.

Aus aktuellem Anlass noch ein paar Vorschläge zu Belüftungen von Räumlichkeiten:

Es wurde mir gemeldet, dass zwar die Bahnanlage ausreichend belüftet werden kann, nicht aber die Umkleiden oder gar die Duschen.
Man kann doch die Tür einer Umkleide durch einen Vorhang ersetzen. Dann ist es eine Umkleide wie man sie in vielen Klamottenläden vorfindet.
Beim Verlassen der Umkleide muss der Vorhang dann offen gelassen werden.

Statt 10 Minuten Stoßlüften kann man Räume auch dauerhaft belüften. Auf diese Weise gleicht man zu geringe Fenster- und Türflächen aus.

Nachfolgend noch eine Zusammenfassung von Robert Walter (KSpWt SC), der auch versucht hat alles auf einen Punkt zu bringen:

Wie sieht ein vernünftiges Hygienekonzept aus?

Es gibt keine einheitlichen Vorgaben, was oder welche Grenzwerte gelten, dies ist von Bahnanlage zu Bahnanlage unterschiedlich.
Hinterfragt einfach, ob die Bahn vernünftig belüftet werden kann.
Wieviele Leute können gleichzeitig die Umkleide bzw. Dusche benutzen. Für welche zusätzliche individuellen Maßnahmen muss man sorgen (z.B. bei beengten Verhältnissen).
Ein Hygienekonzept soll durchdacht, nachvollziehbar und dem gesunden Menschenverstand entsprungen sein. Genehmigt werden (Kommune, Gesundheitsamt, etc. ) muss es nicht!
Es sollte allerdings mit dem Bahnbetreiber abgestimmt werden.
Was aber in jedem Fall damit getan werden sollte

  • Es wird ein Verantwortlicher benannt
  • Es wird sichtbar ausgehängt
  • Es wird beachtet und umgesetzt

Was ist jetzt zu tun?

!!! Rückmeldung zur Abfrage bis 13.09.2020 an die Kreissportwarte

Überlegt Euch, ob Ihr die Vorgabe (eine Stunde Pause zwischen den Spielen) umsetzen könnt oder
ob daher Mannschaften auf andere Tage ausweichen können oder ihr sie sogar aus dem Spielbertrieb nehmen müsst

Lasst bei euren Entscheidungen gesunden Menschenverstand walten.

GUT HOLZ

 

 

 

   

 UPDATES

Bezirkstag - Protokoll

Quali Frauen + Männer - Aktualisierungen

Quali Einzel Senioren - Aktualisierungen

Spielbetrieb - Auf- und Abstieg

U18-Spielbetrieb - Ergebnis Finale

Spielbetrieb - Ergebnisse (18)

U14-Bezirksliga - Ergebnisse

Quali Einzel Senioren A + B - Einteilungen

BMS Tandem Mixed int. - Einteilung

BMS Sprint - Einteilungen

Quali Frauen + Männer - Einteilungen

U18-Bezirksligen - Ergebnisse Endstand